Inhaltsstoffe

Welche Nahrungsmittel sind Halal?


Halal bedeutet nach islamischem Recht erlaubt oder rein. Die Speisevorschriften sind im Koran und in der Sunna geregelt. Grundsätzlich gilt, dass alle Speisen erlaubt sind, außer solchen, die ausdrücklich verboten wurden:

Verboten hat Er euch nur (den Genuß von) natürlich Verendetem, Blut, Schweinefleisch und dem, worüber etwas anderes als Allah angerufen worden ist.„  Bakara Vers 173

sowie in: Maide , Vers 3 / Enam 6, Vers 118/119/121


Aus diesen Versen geht hervor, dass unter anderem Fleischfresser, verendete Tiere, Schweine, Blut, ohne den Namen Allahs nennend geschlachtete Tiere, sowie Weiterverarbeitung genannter Substanzen nicht halal sind.


Mit diesen Kriterien wählen wir unsere Produktpalette angebotener Nahrungsmittel aus und holen ausdrücklich verbindliche Zusagen von Herstellern und prüfende Organisationen auf halal Tauglichkeit ein.

Unser streng kontrolliertes Angebot umfasst ausschließlich halal Zutaten, die sogar auf ihrer chemischen Basis (E-Nummern, Farbstoffe,...) , nach dem islamischen Recht, untersucht werden.


Mit diesem präzise auf Muslime zugeschnittenen Angebot, bieten wir unseren Kunden sorgenfreien Genuss und höchste Zufriedenheit.

 

 

E-Nummern

E-Nummern werden in der europäischen Union zur Kennzeichnung von Lebensmittelzusatzstoffen verwendet. Zusatzstoffe sind dazu bestimmt, Lebensmittel in ihrer Beschaffenheit, ihren Eigenschaften oder ihren Wirkungen zu beeinflussen. Bei den E-Nummern handelt es sich um einen Code, mit dem die derzeit zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe gekennzeichnet werden. Die Verwendung von Zusatzstoffen ist im Lebensmittel- und Bedarfsgegenstände Gesetz (LMBG) und in Rechtsverordnungen geregelt. Hierbei handelt es sich um Positivlisten, d.h. grundsätzlich ist ihre Verwendung untersagt, es sei denn sie ist ausdrücklich erlaubt.


Wir überprüfen diese Inhaltsstoffe in allen unseren angebotenen Produkten auf mögliche nach islamischem Recht verbotene Substanzen.

Das bedeutet, wir haben von allen Herstellern, die schriftliche Bestätigung was sich genau hinter der Angegebenen E-Nummer verbirgt.

 

 

Liste der E-Nummern:

E-Nummer:          104
Name:             Chinolingelb
Substanzgruppe:     Farbstoff
Vorkommen:         Wird künstlich hergestellt
Eigenschaften:         Gelb, wasserlöslich, in pflanzlichen Ölen nicht löslich, Chinolin-Farbstoff
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E-Nummer:          129
Name:             Allurarot AC
Substanzgruppe:     Farbstoff
Vorkommen:         Wird künstlich hergestellt
Eigenschaften:         Rot, wasserlöslich, Azofarbstoff
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Azofarbstoffe:         Die künstlich hergestellten Azofarbstoffe sind die umfangreichste und bedeudenste Gruppe an Farbstoffen in Lebensmitteln. Heute werden sie auf der Basis von Erdöl hergestellt.
            Sie sind lichtecht, haben eine stabile Farbe und können gut untereinander gemischt werden. So kann ein exakter Farbton leicht hergestellt und erhalten werden. Azofarbstoffe haben die seit                 Jahrhunderten verwendeten Pflanzenfarben im großen Rahmen abgelöst.
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E-Nummer:          131
Name:             Patentblau V
Substanzgruppe:     Farbstoff
Vorkommen:         Wird künstlich hergestellt
Eigenschaften:         Wasserlöslich, gehört zu den Triphenylmethanfarbstoffen, wird im menschlichen Organismus nicht aufgenommen
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E-Nummer:               101
Name:             Riboflavin, Lactoflavin, Vitamin B2
Substanzgruppe:     Farbstoff
Vorkommen:         In vielen Pflanzen, tierischen Organen, Milch und Eiern
Eigenschaften:         Bildet gelbe nadelförmige Kristalle, schwer in Wasser löslich, wird meist entweder künstlich hergestellt oder von gentechnisch modifizierten Mikroorganismen produziert.
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Glukosesirup:         Glukose- oder Stärkesirup entsteht durch den Abbau von Stärke durch den Einsatz von Säure und Enzymen. Ein Schuss davon verzögert beispielsweise das Auskristallisieren von Fondants.

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Säuerungsmittel:    Säuerungsmittel behindern die Vermehrung verderbniserregender Keime in Lebensmitteln. Sie sind in allen Lebensmitteln zugelassen - einzige Ausnahme ist die Orthophosphorsäure (E 338),                 die nur Colagetränken beigefügt werden darf.
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Säureregulatoren:    Säureregulatoren erlauben es, den Säuregrad eines Lebensmittels auf einen exakten Wert einzustellen. Hierzu zählen vor allem sogenannte Puffersubstanzen (Phosphate, Citrate), aber auch                 Laugen und Säuren.

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modifizierte Stärke:    Modifizierte Stärken sind chemisch bearbeitete Stärken, welche erhöhten technischen Anforderungen gerecht werden. Vom menschlichen Körper werden sie wie die natürliche Stärke verdaut.
            Grundstoff für die Herstellung von modifizierter Stärke ist natürliche Stärke. Natürliche Stärke wird in Europa vorwiegend aus Mais, Weizen und Kartoffeln gewonnen.
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Trennmittel:        Trennmittel werden auch verwendet, um das Verkleben von Nahrungsmitteln miteinander und/oder mit der Packung zu verhindern. So werden Gummibärchen z. B. mit Maisstärke getrennt.

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Geliermittel:        Geliermittel werden aus Vielfachzuckern oder pflanzlichen wie tierischen Eiweißstoffen hergestellt und wirken in Emulsionen stabilisierend.
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E-Nummer:          102
Name:             Tartrazin
Substanzgruppe:     Farbstoff
Vorkommen:         Wird künstlich hergestellt
Eigenschaften:         Azofarbstoff, zitronengelb, gut wasserlöslich

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 E-Nummer:          110
Name:             Gelborange S, Sunsetgelb FCF
Substanzgruppe:     Farbstoff
Vorkommen:         Wird künstlich hergestellt
Eigenschaften:         Gelborange, wasserlöslich, Azofarbstoff

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E-Nummer:          133
Name:             Brillantblau FCF
Substanzgruppe:     Farbstoff
Vorkommen:         Wird künstlich hergestellt
Eigenschaften:         Blau, wasserlöslich, gehört zu den Triphenylmethanfarbstoffen
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Pektin:            Pektin ist der Oberbegriff für eine Gruppe von löslichen Ballaststoffen und wird in der Küche als Bindemittel verwendet. Pektine kommen in Landpflanzen vor und übernehmen zusammen mit                 Zellulose wichtige Stützfunktionen der Pflanzen. Sie bilden die Gerüstsubstanz der Zellwände der Pflanzen. Als Lebensmittelzusatzstoff wird Pektin mit der europäischen Zulassungsnummer E             440 für Lebensmittelzusatzstoffe ausgewiesen.
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Cochenillerot A    (124)    Der künstliche Farbstoff Cochenillerot A färbt Lebensmittel rot. Cochenillerot A ist gut in Wasser und Alkohol löslich. Während der Farbstoff beständig gegen Hitze und Säure ist, erhält die                 Farbe in basischen Lösungen einen bräunlichen Stich.
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Indigotin I  (E132)    Indigotin I ist ein künstlich hergestellter Stoff. Es färbt Lebensmittel blau.
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