Inhaltsstoffe
Welche Nahrungsmittel sind Halal?
Halal bedeutet nach islamischem Recht erlaubt oder rein. Die Speisevorschriften sind im Koran und in der Sunna geregelt. Grundsätzlich gilt, dass alle Speisen erlaubt sind, außer solchen, die ausdrücklich verboten wurden:
„Verboten hat Er euch nur (den Genuß von) natürlich Verendetem, Blut, Schweinefleisch und dem, worüber etwas anderes als Allah angerufen worden ist.„ Bakara Vers 173
sowie in: Maide , Vers 3 / Enam 6, Vers 118/119/121
Aus diesen Versen geht hervor, dass unter anderem Fleischfresser, verendete Tiere, Schweine, Blut, ohne den Namen Allahs nennend geschlachtete Tiere, sowie Weiterverarbeitung genannter Substanzen nicht halal sind.
Mit diesen Kriterien wählen wir unsere Produktpalette angebotener Nahrungsmittel aus und holen ausdrücklich verbindliche Zusagen von Herstellern und prüfende Organisationen auf halal Tauglichkeit ein.
Unser streng kontrolliertes Angebot umfasst ausschließlich halal Zutaten, die sogar auf ihrer chemischen Basis (E-Nummern, Farbstoffe,...) , nach dem islamischen Recht, untersucht werden.
Mit diesem präzise auf Muslime zugeschnittenen Angebot, bieten wir unseren Kunden sorgenfreien Genuss und höchste Zufriedenheit.
E-Nummern
E-Nummern werden in der europäischen Union zur Kennzeichnung von Lebensmittelzusatzstoffen verwendet. Zusatzstoffe sind dazu bestimmt, Lebensmittel in ihrer Beschaffenheit, ihren Eigenschaften oder ihren Wirkungen zu beeinflussen. Bei den E-Nummern handelt es sich um einen Code, mit dem die derzeit zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe gekennzeichnet werden. Die Verwendung von Zusatzstoffen ist im Lebensmittel- und Bedarfsgegenstände Gesetz (LMBG) und in Rechtsverordnungen geregelt. Hierbei handelt es sich um Positivlisten, d.h. grundsätzlich ist ihre Verwendung untersagt, es sei denn sie ist ausdrücklich erlaubt.
Wir überprüfen diese Inhaltsstoffe in allen unseren angebotenen Produkten auf mögliche nach islamischem Recht verbotene Substanzen.
Das bedeutet, wir haben von allen Herstellern, die schriftliche Bestätigung was sich genau hinter der Angegebenen E-Nummer verbirgt.
Liste der E-Nummern:
E-Nummer:
104
Name: Chinolingelb
Substanzgruppe: Farbstoff
Vorkommen: Wird
künstlich hergestellt
Eigenschaften: Gelb, wasserlöslich, in pflanzlichen
Ölen nicht löslich,
Chinolin-Farbstoff
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E-Nummer: 129
Name:
Allurarot AC
Substanzgruppe: Farbstoff
Vorkommen: Wird künstlich
hergestellt
Eigenschaften: Rot, wasserlöslich,
Azofarbstoff
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Azofarbstoffe: Die künstlich
hergestellten Azofarbstoffe sind die umfangreichste und bedeudenste Gruppe an
Farbstoffen in Lebensmitteln. Heute werden sie auf der Basis von Erdöl
hergestellt.
Sie sind lichtecht, haben eine stabile Farbe und können gut
untereinander gemischt werden. So kann ein exakter Farbton leicht hergestellt
und erhalten werden. Azofarbstoffe haben die seit Jahrhunderten verwendeten
Pflanzenfarben im großen Rahmen
abgelöst.
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E-Nummer: 131
Name: Patentblau
V
Substanzgruppe: Farbstoff
Vorkommen: Wird künstlich
hergestellt
Eigenschaften: Wasserlöslich, gehört zu den
Triphenylmethanfarbstoffen, wird im menschlichen Organismus nicht
aufgenommen
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E-Nummer: 101
Name: Riboflavin,
Lactoflavin, Vitamin B2
Substanzgruppe: Farbstoff
Vorkommen: In vielen
Pflanzen, tierischen Organen, Milch und Eiern
Eigenschaften: Bildet gelbe
nadelförmige Kristalle, schwer in Wasser löslich, wird meist entweder künstlich
hergestellt oder von gentechnisch modifizierten Mikroorganismen
produziert.
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Glukosesirup: Glukose- oder
Stärkesirup entsteht durch den Abbau von Stärke durch den Einsatz von Säure und
Enzymen. Ein Schuss davon verzögert beispielsweise das Auskristallisieren von
Fondants.
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Säuerungsmittel: Säuerungsmittel
behindern die Vermehrung verderbniserregender Keime in Lebensmitteln. Sie sind
in allen Lebensmitteln zugelassen - einzige Ausnahme ist die Orthophosphorsäure
(E 338), die nur Colagetränken beigefügt werden
darf.
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Säureregulatoren: Säureregulatoren
erlauben es, den Säuregrad eines Lebensmittels auf einen exakten Wert
einzustellen. Hierzu zählen vor allem sogenannte Puffersubstanzen (Phosphate,
Citrate), aber auch Laugen und
Säuren.
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modifizierte Stärke: Modifizierte
Stärken sind chemisch bearbeitete Stärken, welche erhöhten technischen
Anforderungen gerecht werden. Vom menschlichen Körper werden sie wie die
natürliche Stärke verdaut.
Grundstoff für die Herstellung von modifizierter
Stärke ist natürliche Stärke. Natürliche Stärke wird in Europa vorwiegend aus
Mais, Weizen und Kartoffeln gewonnen.
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Trennmittel:
Trennmittel werden auch verwendet, um das Verkleben von Nahrungsmitteln
miteinander und/oder mit der Packung zu verhindern. So werden Gummibärchen z. B.
mit Maisstärke getrennt.
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Geliermittel:
Geliermittel werden aus Vielfachzuckern oder pflanzlichen wie tierischen
Eiweißstoffen hergestellt und wirken in Emulsionen
stabilisierend.
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E-Nummer: 102
Name:
Tartrazin
Substanzgruppe: Farbstoff
Vorkommen: Wird künstlich
hergestellt
Eigenschaften: Azofarbstoff, zitronengelb, gut
wasserlöslich
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E-Nummer: 110
Name: Gelborange
S, Sunsetgelb FCF
Substanzgruppe: Farbstoff
Vorkommen: Wird künstlich
hergestellt
Eigenschaften: Gelborange, wasserlöslich,
Azofarbstoff
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E-Nummer: 133
Name: Brillantblau
FCF
Substanzgruppe: Farbstoff
Vorkommen: Wird künstlich
hergestellt
Eigenschaften: Blau, wasserlöslich, gehört zu den
Triphenylmethanfarbstoffen
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Pektin: Pektin ist der
Oberbegriff für eine Gruppe von löslichen Ballaststoffen und wird in der Küche
als Bindemittel verwendet. Pektine kommen in Landpflanzen vor und übernehmen
zusammen mit Zellulose wichtige Stützfunktionen der Pflanzen. Sie bilden die
Gerüstsubstanz der Zellwände der Pflanzen. Als Lebensmittelzusatzstoff wird
Pektin mit der europäischen Zulassungsnummer E 440 für Lebensmittelzusatzstoffe
ausgewiesen.
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Cochenillerot A (124) Der künstliche
Farbstoff Cochenillerot A färbt Lebensmittel rot. Cochenillerot A ist gut in
Wasser und Alkohol löslich. Während der Farbstoff beständig gegen Hitze und
Säure ist, erhält die Farbe in basischen Lösungen einen bräunlichen
Stich.
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Indigotin I (E132) Indigotin I ist ein künstlich
hergestellter Stoff. Es färbt Lebensmittel blau.
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